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Unsere Schule

Sport

Organisation des Faches Sport in Q1 - Q4

Stand: Schuljahr 2023/24

Die Sportkurse liegen in der Regel überschneidungsfrei zu den anderen Fächern am Nachmittag.

Es ist unerlässlich, dass Schüler und Schülerinnen bei der Wahl der Grundkurse zwei unterschiedliche Themen (Sportarten) in ihrer A- und B-Wahl angeben. Jeder Schüler/jede Schülerin, der/die keine B-Wahl angibt, erklärt damit sein/ihr Einverständnis, in jeden möglichen Kurs eingewiesen zu werden.

Jeder Schüler/jede Schülerin muss von Q1 bis Q4 vier Kurse (in der Regel zweistündig) mit einer Mindestpunktzahl von einem Punkt abschließen.

Die Kurse sind gleichmäßig über die vier Halbjahre in den Q-Phase zu verteilen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht Sport als Prüfungsfach wählen, können höchstens drei Kurse in die Gesamtqualifikation einbringen. Sportnoten, die nur auf Grundlage der sporttheoretischen Leistung erteilt wurden, können nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Sport im Abitur

Schülerinnen und Schülern, die in Betracht ziehen, Sport als Prüfungsfach zu belegen, wird die Wahl des Zusatzfachs Sporttheorie oder der Besuch der Sportklasse in der Einführungsphase dringend empfohlen.

 

Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach

Sport kann 4. oder 5. Prüfungsfach unter folgenden Voraussetzungen sein:

Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die restlichen Prüfungsfächer abgedeckt sein.

Es müssen Grundkurse mit drei Wochenstunden (zwei Stunden Praxis und eine Stunde Theorie) besucht werden.

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus Verletzungsgründen den sportpraktischen Prüfungsteil oder Anteile des sportpraktischen Prüfungsteils im Rahmen der besonderen Fachprüfung nicht abschließen, so ist eine zusätzliche mündliche Ersatzprüfung vorzusehen, die sich inhaltlich auf den vorgesehenen sportpraktischen Prüfungsteil bezieht.


Sport als Leistungsfach

Wird Sport als Leistungsfach gewählt, so hat der Schüler/die Schülerin folgende

Voraussetzungen nachzuweisen:

  1. gute sportliche Leistungen
  2. eine sportärztliche Untersuchung, die bescheinigt, dass der Schüler/die Schülerin den praktischen Anforderungen im Leistungsfach Sport genügen kann.

Unterrichtsziel:

Im Leistungsfach Sport soll der Schüler/die Schülerin sowohl durch eine sportpraktische als auch durch eine sporttheoretische Ausbildung zu einer kritischen, selbständigen Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Phänomen Sport befähigt werden.

Der sporttheoretische Unterricht behandelt folgende Bereiche:

  • sportliches Training
  • Bewegungslernen
  • soziale Aspekte des Sports.


Befreiung vom obligatorischen Sportunterricht

Eine gänzliche Befreiung vom obligatorischen Sportunterricht ist auch bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes wegen Sportunfähigkeit nicht möglich, da jeder Sportkurs neben sportpraktischen auch theoretische Anteile enthält. D. h., alle Schüler/innen haben auch bei Beeinträchtigungen die Verpflichtung, beim Sportunterricht anwesend zu sein.