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Unsere Schule

Abiturprüfung

Prüfungsfächer (allgemein)

  • Drei schriftliche Prüfungen: die beiden Leistungsfächer und ein drittes Fach. Hierbei gilt, dass durch diese Prüfungen zwei Aufgabenfelder abgedeckt werden müssen.
  • Zwei mündliche Prüfungen: viertes und fünftes Prüfungsfach. Das 5. Prüfungsfach kann eine Präsentation (mediengestützter Vortrag mit mind. vierwöchiger Bearbeitungszeit) oder eine besondere Lernleistung (Jahresarbeit) sein.

Die fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken.

Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein.

Wird durch eine schriftliche Prüfung eines der drei Aufgabenfelder nicht erfasst, so muss das Fach der mündlichen Prüfung aus diesem Aufgabenfeld gewählt werden. Sport kann nur 4. (mündliches) Abiturprüfungsfach sein, wenn durch die schriftliche Abiturprüfung bereits alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind.

Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, das kontinuierlich ab E1 besucht wurde (Ausnahme: Auslandsfahrer).


Das 5. Prüfungsfach

Das 5. Prüfungsfach kann durch eine weitere mündliche Prüfung, eine Präsentation oder das Einbringen einer besonderen Lernleistung abgedeckt werden.

Präsentation

  • Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag (15’) mit anschließendem Kolloquium (15’).
  • Mögliche Bestandteile sind beispielsweise naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen.
  • Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in einem vom Schüler gewählten Fach haben.
  • Wird eine Präsentation als 5. Prüfungsfach gewählt , so ist dies mit der Meldung zum Abitur anzugeben.
  • Die Aufgabenstellung zur Präsentation erhält der Schüler/die Schülerin am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung.
  • Bearbeitungszeit: mindestens vier Schulwochen
  • Über den geplanten Ablauf der Präsentation ist eine schriftliche Dokumentation auszuarbeiten und bei dem Prüfer oder der Prüferin spätestens eine Woche vor dem Kolloquium abzuliefern.
  • Kolloquium:
  • Für das Kolloquium gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für die mündlichen Prüfungen. (Sie werden von den Fachausschüssen durchgeführt, wobei jeder Teilnehmer zu Zwischenfragen oder ergänzenden Fragen berechtigt ist.)
  • Bei der Beurteilung der Präsentation ist auf den angemessenen Umgang mit den gewählten Medien zu achten. Eine schematische Verrechnung der Prüfungsbestandteile ist nicht zulässig.


Besondere Lernleistung

  • Schülerinnen und Schüler und können im Rahmen des 5. Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung einbringen.
  • Die Leistung ist im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren zu erbringen und schriftlich zu dokumentieren (z.B. ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb oder eine Jahresarbeit).
  • Voraussetzung: keine anderweitige Anrechnung
  • Der Schüler oder die Schülerin, der oder die eine besondere Lernleistung erbringen will, beantragt dies spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit Angabe der betreuenden Lehrkraft nach deren Zustimmung.
  • Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht im Rahmen der Meldung zum Abitur widerrufen werden.
  • Die Vorlage der schriftlichen Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfung abzugeben.
  • Die Bewertung und Beurteilung der schriftlichen Ausarbeitung erfolgt durch die betreuende Lehrkraft und eine weitere Lehrkraft, die vom Schulleiter oder der Schulleiterin bestimmt wird.
  • Kolloquium (Gäste können vom Schulleiter oder der Schulleiterin eingeladen werden):
  • Das Kolloquium findet in der Regel spätestens acht Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung und nicht während der Zeit des mündlichen Abiturs statt.
  • Darstellung und Erläuterung der Ergebnisse der besonderen Lernleistung und Beantwortung von Fragen (20’)
  • Dauer: ca. 20 Minuten
  • Durchführung des Kolloquiums und Festlegung der Gesamtbewertung durch den Fachausschuss (die betreuende Lehrkraft, die vom Schulleiter oder der Schulleiterin bestimmte Lehrkraft (Protokoll) und die zuständige Fachbereichsleitung).
  • Bei unterschiedlichen Beurteilungen entscheidet - wie bei der mündlichen Prüfung auch - die oder der Vorsitzende.


Meldung zum Abitur

Bei der Gesamtqualifikation dürfen höchstens sechs Kurse (darunter höchstens zwei Leistungskurse) mit weniger als 05 Punkten (Leistungskurse: 10 Punkte der zweifachen Wertung) abgeschlossen worden sein.

 

Berechnung der Gesamtqualifikation

(Addition von Prüfungs- und Kursergebnissen zu einer Gesamtpunktzahl, aus der die Durchschnittsnote errechnet wird): 

Insgesamt können 840 Punkte erreicht werden:

Erster Teil: höchstens 240 Punkte, mindestens 80 Punkte,
  acht Leistungskurse* (vier je Leistungsfach)
   



Bei wiederholten Halbjahren:

Hat eine Schülerin/ein Schüler vor der Meldung zur Prüfung die Qualifikationsphase mehr als drei Halbjahre hindurch besucht, so werden die Ergebnisse des zweiten Durchgangs gewertet.

Zweiter Teil: 24 Grundkurse: höchstens 360 Punkte, mindestens 120 Punkte.
Dritter Teil: Der dritte Teil der Gesamtqualifikation besteht aus fünf Prüfungen (drei schriftliche, zwei mündliche), die vierfach gewertet werden. Abiturprüfung in fünf Fächern: höchstens 300 Punkte, mindestens 100 Punkte: In drei von fünf Abiturprüfungen müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden. Maximal ein Leistungskursergebnis darf negativ sein.
  Keine Abiturprüfung darf mit null Punkten bewertet sein! (Evtl. werden bei Minderleistung in der schriftlichen Prüfung zusätzlich mündliche Prüfungen in diesen Fächern nötig.)


Bearbeitungszeit im schriftlichen Abitur

Leistungsfächer: 300 min
Drittes Fach: 255 min


Versäumnis, Verweigerung

Versäumt (Selbstverschulden) oder verweigert ein Schüler/eine Schülerin eine schriftliche oder mündliche Prüfung, so gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden.

 

Nichtbestehen/Wiederholung

Wer die Abiturprüfung nicht besteht, kann sie einmal - nach einem Jahr - wiederholen (Wiederholung eines Schuljahres und der gesamten schriftlichen und mündlichen Prüfungen).


Fachhochschulreife

Frühestens nach Ende von Q2 können die Voraussetzungen des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt werden. 


Fachhochschulreifebedingungen

Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt, wer in zwei Halbjahren (mindestens Q1 + Q2) folgende Leistungen erbringt:

  • in beiden Leistungsfächern mindestens 20 Punkte der einfachen Wertung (mindestens zwei Kurse positiv).
  • in elf Grundkursen mindestens 55 Punkte, wobei mindestens sieben Kurse positiv sein müssen.

Unter den Fächern (Leistungskurse und Grundkurse) müssen sein: je zwei in Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft, Powi oder Geschichte oder WiWi.

Nach der Abmeldung verlässt der Schüler/die Schülerin die Schule mit dem Abgangszeugnis, das den schulischen Teil der Fachhochschulreife ausweist.

Im Anschluss ist ein praktisches Jahr in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige Lehre oder ein soziales Jahr zu absolvieren. Der abgeleistete Wehr- und Zivildienst kann bis zu sechs Monaten angerechnet werden.

Bei Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erhält der Schüler/die Schülerin das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife, das zum Studium an den Fachhochschulen berechtigt. In vielen Universitäten eröffnet es zudem die Möglichkeit des Bachelor-Studiums.

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