SCHULORDNUNG DER MAIN-TAUNUS-SCHULE - Interimszeit II
Verhalten im Unterricht
1) Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden
werden.
2) Wenn die Lehrkraft nicht zum Unterricht gekommen ist, macht die Klassensprecherin/ der
Klassensprecher bzw. ein Kursmitglied 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde
dem Sekretariat Mitteilung darüber.
3) Jede Schülerin und jeder Schüler hat ihren bzw. seinen Platz sauber und ordentlich zu
hinterlassen. Nach der letzten Stunde im Klassen-/Kursraum sind die Fenster zu
schließen und die Stühle hochzustellen, die Whiteboards sind zu säubern. In den
Gebäuden ist bei grober Verschmutzung der Boden zu kehren.
Verhalten in den Pausen
1) Vor der ersten Stunde und außerhalb der großen Pausen steht das Foyer allen
Schülerinnen und Schülern als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Für das
Ganztagsangebot können davon abweichende Regelungen getroffen werden.
Während der großen Pausen
• halten sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe (Jg. 5 bis 10) bis
zum Vor-Gong in den Pausenbereichen draußen auf.
• stehen für die Oberstufe (E- und Q-Phase) nicht genutzte Kursräume im 1. und 2. Stock
sowie die dortigen Flure und Sitzgruppen zur Verfügung.
Der Aufenthalt in den Fluren und Treppenhäusern sowie im gesamten 3. Stock ist für alle
Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen und der Mittagspause nicht erlaubt. Das
Betreten des Foyers in den großen Pausen ist nur zum Durchqueren und Anstehen am
Kiosk, nicht aber zum Aufenthalt gestattet.
2) Die Schülerinnen und Schüler deponieren ihre Ranzen, Taschen und Rucksäcke weder
vor der ersten Stunde noch in den Pausen vor den (Fach-) Räumen. Bei Raumwechsel in
den großen Pausen müssen diese Schultaschen mit in die Pause genommen werden.
3) Pausenbereich für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist der
Schulhof vor der Cafeteria mit seinen Spielgeräten; die Schülerinnen und Schüler der
Mittelstufe halten sich auf dem Hof zwischen dem Haupteingang und den Sporthallen auf.
4) In den Außenbereichen sind Ballspiele wegen Verletzungsgefahr nur mit weichen Bällen
erlaubt. Auf den Basketballfelder darf mit einem Basketball gespielt werden. In den
Gebäuden sind Rennen und Ball- oder Fangspiele generell verboten.
5) In den Regenpausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10
im Foyer oder der Cafeteria, den Klassen 7 bis 10 stehen zusätzlich die Mittelstufenflure
des 1. und 2. Stockes zur Verfügung. Der 3. Stock ist auch hier explizit ausgenommen.
Die Regenpause wird durch ein verlängertes Gong-Zeichen angezeigt.
6) Während der Pausen und Freistunden sollen sich die Schülerinnen und Schüler so ver-
halten, dass andere Klassen nicht gestört werden.
7) Die Cafeteria steht nur in der Mittagspause und nur zum Erwerb und Verzehr von Speisen
zur Verfügung.
Verhalten auf dem Schulgelände
1) Fahrräder und Roller sind auf dem gesamten Schulgelände zu schieben. Motorisierte
Zweiräder (auch E-Roller) dürfen über die Gartenstraße auf den an Gebäude C der BWS
markierten Stellplätzen parken oder direkt in der Rudolf-Mohr-Straße auf dem Parkplatz
vor Gebäude B/VHS der BWS gegenüber der Tiefgarageneinfahrt des Chinon-Centers.
2) Für Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe ist während der gesamten
Schulzeit das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich nicht gestattet. Zur täglichen
Schulzeit gehören auch die Pausen, insbesondere die Mittagspausen, der nachmittägliche
Besuch der Lerncafés, der Hausaufgabenbetreuung und der AGs.
Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 ist das Verlassen des Schulgeländes während
der Mittagspausen erlaubt.
Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klassen dürfen nur auf Antrag und mit
Einverständnis der Eltern zur häuslichen Verpflegung in der Mittagspause das Schulge-
lände verlassen. Das Schulgelände ist bzw. wird wieder an den Ausgängen in Richtung
Bahnhof, zur Ostendstraße und zum Parkplatz markiert, ansonsten endet es spätestens
am nächsten Straßenrand. Der Parkplatz dient nicht als Aufenthaltsbereich.
3) Jede und jeder hat sich so zu verhalten, dass sie oder er weder sich noch andere in Gefahr
bringt oder in irgendeiner Weise verletzt. Das Mitbringen von Waffen (z.B. Messern,
Reizgas, Wurfgeschossen) ist verboten. Spiele, durch die Mitschülerinnen und Mitschüler
gefährdet werden, sind untersagt.
4) Jede Schülerin und jeder Schüler achtet auf Ordnung und Sauberkeit auch in den Klassen-
und Fachräumen, auf dem Pausengelände und in den Toiletten und stellt sie gegebenen-
falls wieder her. Ordnungsdienste in allen Jahrgangsstufen sorgen zudem für Sauberkeit
in den jeweiligen Jahrgangsfluren. Verursachte oder beobachtete Schäden sind sofort bei
den Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden. Darüber hinaus sind alle Jahrgänge im
Wechsel für das Einsammeln von Müll verantwortlich. Dazu werden umschichtig Dienste
für Hofbereiche, Foyer und Aufenthaltsbereiche von der Schulleitung eingerichtet.
5) Fremdes Eigentum ist zu respektieren.
6) Als Aufenthaltsbereich stehen den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe Sitzgruppen
und nicht genutzte Kursräume im 1. und 2. Stock zur Verfügung.
Bei früherem Unterrichtsende können Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe
in der 5. und 6. Stunde den hinteren Teil der Cafeteria ausschließlich zum ruhigen Arbeiten
nutzen. Dabei darf der beginnende Mittagsessensbetrieb nicht beeinträchtigt oder gestört
werden.
7) Rauchen und Vapen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dasselbe gilt für das
Konsumieren, Mitführen und Weitergeben von anderen Rauschmitteln wie z. B. Alkohol
oder Cannabis.
8) Warme Speisen, die außerhalb der Cafeteria erworben wurden (z. B. Pizza oder Döner),
dürfen auf dem Schulgelände nicht verzehrt werden. Alle anderen warmen Speisen,
offene Getränke und alles, was zu Verschmutzung führen kann, sind an den Tischen der
Cafeteria oder im Freien einzunehmen. Müll und Missgeschicke sind selbst und sofort zu
beseitigen.
Nutzung internetfähiger Endgeräte
Die Nutzung internetfähiger Endgeräte ist über die angepasste Smartphone-Nutzungsordnung
vom 04.12.2025 geregelt.
gez. Dr. Frank Becker, StD Stand: 04.12.2025
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Download: Nutzungsregelung für mobile digitale Endgeräte1 (Stand: 04.11.25)