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Welche Gremien gibt es an der Schule?

 

Der Klassenelternbeirat:

Die erste Sitzung der Klassenelternversammlung (Elternabend) findet laut Schulmitwirkungsgesetz direkt nach Schuljahrsbeginn statt. Gerade zu Beginn ist es besonders ratsam daran teilzunehmen. Da gerade in den neuen 5. bzw. 11. Klassen viele Eltern sich untereinander nicht kennen, sollten Sie sich zu Beginn des ersten Elternabends, zu dem Sie von den jeweiligen Klassenlehrerinnen und -lehrern eingeladen werden, kurz vorstellen - eventuell auch Ihre Bereitschaft zur Übernahme eines Amtes kundtun und kurz begründen. Dies vereinfacht die Wahlen für den Klassenelternbeirat.

Die Klassenelternversammlung wählt eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und dessen / deren Stellvertreter oder Stellvertreterin. Diese vertreten die Eltern der Klasse auch in dem Schulelternbeirat. 

Fachkompetente Eltern können sich auch als Kandidaten für die Vertretung in den einzelnen fachschaften eintragen lassen.

Die Klassenelternversammlung bemüht sich darum, im Gespräch mit den Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrern pädagogische Probleme der Klasse zu lösen. Hier können Aktivitäten beschlossen und geplant werden, die entscheidend zum Klima der Gruppe beitragen: Klassenfahrten, Klassenwanderungen, Feste, Ausflüge, Theaterbesuche etc..
Die Klassenelternversammlung kann über ihre Vertretung auch Anträge an den Schulelternbeirat und an die Schulkonferenz stellen . Die Klassenelternversammlung tagt nach Bedarf auf Einladung durch die / den Vorsitzenden mindestens einmal im Schulhalbjahr. Lehrerinnen und Lehrer der Klasse können zu den Sitzungen eingeladen werden.

Der Schulelternbeirat (SEB):

In der Schulelternbeiratsversammlung geht es dann mehr um die Belange, die nicht nur eine einzelne Klasse betreffen, sondern eine Jahrgangsstufe oder gar alle Schülerinnen und Schüler. Eine Fülle von Informationen wird hier an die Vorsitzenden des Klassenelternbeirats gegeben, die diese dann an ihre Eltern weiter vermitteln sollen. So soll sich die Elternschaft Meinungen bilden, Vorschläge erarbeiten, Initiativen.


Die Schulelternbeiratsversammlung wählt sich am Beginn eines Schuljahres (für 2 Jahre) eine/n Vorsitzende/n, eine/n Vertreter /in sowie insgesamt drei Beisitzer. Diese bilden zusammen den Vorstand des SEB.

Wieterhin werden die Stellvertreter / -Innen als Mitglieder der Schulkonferenz, ferner Elternvertreter für die Fachschaftengewählt.

Der SEB kann Anträge an die Schulkonferenz stellen. Sie tagt in jedem Schulhalbjahr zweimal.

Die Klassenkonferenz:

Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrern der Klasse. Den Vorsitz hat i.d.R. der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.

Der Schulleiter und die Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte und ab Klasse 7 der Klassensprecher sowie ein weiterer von der Klasse zu benennender Schüler dürfen beratend an den Sitzungen teilnehmen.


Die Klassenkonferenz entscheidet über Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse und berät über notwendige Ordnungsmaßnahmen.

Klassenkonferenzen, die über Zeugnisnoten und Versetzungsfragen entscheiden, finden ohne Beteiligung von Eltern und Schülern statt.

Die Schulkonferenz:

Beschlüsse der bisher angesprochenen Gremien richten sich an die Schulkonferenz. In unserer Schulkonferenz sitzen zur Zeit 8 Lehrer, 4 Eltern und 4 Schüler.

Den Vorsitz hat der Schulleiter, der bei Stimmengleichheit das entscheidende Stimmrecht hat.

Die Schulkonferenz ist der Ort, an dem Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam über viele wichtige Angelegenheiten der Schule beraten und entscheiden. Hier wird entscheidend am Klima und am Profil der Schule gearbeitet.

Hier können Eltern mit ihren außerschulischen, beruflichen, privaten, politischen und anderen Erfahrungen den Blick der stark in der Schule verhafteten Schüler und Lehrer ergänzen.

Die Gesamtkonferenz:

Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, soweit nicht die Zuständigkeit der Schulkonferenz gegeben ist.

Die Gesamtkonferenz ist vor den von der Schulkonferenz zu treffenden Entscheidungen anzuhören. Sie kann der Schulkonferenz unterbreiten. Diese Vorschläge müssen auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.

Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes, die zum 1. August 1999 in Kraft getreten ist, wurde die Gesamtkonferenz, der alle Lehrkräfte einer Schule angehören, gestärkt. Die pädagogische Kompetenz der Lehrkräfte ist in ihrer schulischen Stellung somit wieder fester verankert. Einige Entscheidungsrechte, für die bisher die Schulkonferenz zuständig war, sind nunmehr auf die Gesamtkonferenz übertragen worden.

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule; die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz.

Die Gesamtkonferenz kann Ausschüsse bilden und ihnen Aufgaben zur Beratung und Beschlussfassung auf Dauer oder befristet übertragen.


Die Fachschaft:

In den Fachschaften arbeiten alle Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für das entsprechende Fach. Alle Lehrer haben dort volles Stimmrecht.

Außerdem können dort Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Dennoch ist es den Elternvertretern unbenommen, ein eigenes Votum zu Lehrbüchern oder anderen Fragen abzugeben, um ihrer Meinung deutlich Ausdruck zu verleihen.

Die Fachschaft befindet über die Inhalte und die Didaktik des Faches, über Lehrwerke und Unterrichtsformen. Wenn Sie in einem Fach beruflich oder von der Neigung her besonders interessiert sind und der Fachkonferenz beiwohnen möchten, so können Sie sich beim SEB-Vorstand anmelden.