Organisation des Faches Sport in Q1 - Q4
Stand: Schuljahr 2010/2011
Die meisten Sportkurse werden überschneidungsfrei zu den anderen Fächern am Nachmittag liegen.
Es ist unerlässlich, dass Schüler und Schülerinnen bei der Wahl der Grundkurse zwei unterschiedliche Themen (Sportarten) in ihrer A- und B-Wahl angeben. Jeder Schüler/jede Schülerin, der/die keine B-Wahl angibt, erklärt damit sein/ihr Einverständnis, in jeden möglichen Kurs eingewiesen zu werden.
Jeder Schüler/jede Schülerin hat von Q1 - Q4 vier Kurse (in der Regel zweistündig) mit einer Mindestpunktzahl von einem Punkt nachzuweisen.
Die Kurse sind gleichmäßig über die vier Halbjahre in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zu verteilen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht Sport als Prüfungsfach wählen, können höchstens 3 Kurse in die Gesamtqualifikation einbringen.
Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach
Sport kann 4. oder 5. Prüfungsfach unter folgenden Voraussetzungen sein:
Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die restlichen Prüfungsfächer abgedeckt sein.
Es müssen Grundkurse mit drei Wochenstunden besucht werden.
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus Verletzungsgründen den sportpraktischen Prüfungsteil oder Anteile des sportpraktischen Prüfungsteils im Rahmen der besonderen Fachprüfung nicht abschließen, so ist eine zusätzliche mündliche Ersatzprüfung vorzusehen, die sich inhaltlich auf den vorgesehenen sportpraktischen Prüfungsteil bezieht.
Sport als Leistungsfach
Wird Sport als Leistungsfach gewählt, so hat der Schüler/die Schülerin folgende
Voraussetzungen nachzuweisen:
- Gute sportliche Leistungen;
- Eine sportärztliche Untersuchung, die bescheinigt, dass der Schüler/die Schülerin den praktischen Anforderungen im Leistungsfach Sport genügen kann.
Unterrichtsziel:
Im Leistungsfach Sport soll der Schüler/die Schülerin sowohl durch eine sportpraktische als auch durch eine sporttheoretische Ausbildung zu einer kritischen selbständigen Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Phänomen Sport befähigt werden.
Der sporttheoretische Unterricht behandelt folgende Bereiche:
- sportliches Training
- Bewegungslernen
- Soziale Aspekte des Sports
Befreiung vom obligatorischen Sportunterricht
Eine gänzliche Befreiung vom obligatorischen Sportunterricht ist auch bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes wegen Sportunfähigkeit nicht möglich, da jeder Sport-kurs neben sportpraktischen auch theoretische Anteile enthält. D. h., alle Schüler/innen haben auch bei Beeinträchtigungen die Verpflichtung, beim Sportunterricht anwesend zu sein.


