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SCHULORDNUNG DER MAIN-TAUNUS-SCHULE

 

Verhalten im Unterricht

 

1) Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden.

 

2) Spätestens 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde macht die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher dem Sekretariat Mitteilung, wenn die Lehrkraft nicht zum Unterricht gekommen ist.

 

3) Jede/r Schüler/in hat ihren/seinen Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nach der letzten Stunde sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen.

 

 

Verhalten in den Pausen

 

1) In der Regel verlassen die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe während der beiden großen Pausen die Gebäude und begeben sich in die Pausenbereiche. Der Aufenthalt in den Stockwerken eins bis drei, in den Treppenhäusern des Hauptgebäudes sowie im Neubau ist in keinem Fall erlaubt.

 

2) Bei vorherigem Unterricht in Fachräumen können Schultaschen zügig zum Klassenraum gebracht werden. Umgekehrt können die Schülerinnen und Schüler ihre Schultaschen auch zu Beginn der Pausen zu den Fachräumen bringen.

 

3) Pausenbereich für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist der Schulhof am Schwarzbach. Die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 halten sich in dem Bereich vor dem Haupteingang (Rondell) oder im Erdgeschoss des Hauptgebäudes auf. Davon ausgenommen sind Kunst- und Verwaltungsbereich.

 

4) Der Parkplatz vor der Schule sowie der Zugang zum Parkplatz am Schmelzweg gehören nicht in den Pausenbereich. Hier ist der Aufenthalt während der Pausen nicht gestattet.

 

5) In den Außenbereichen sind Ballspiele wegen Verletzungsgefahr nur mit weichen Bällen erlaubt. Der Kleinsportplatz kann während der Pausen benutzt werden, nicht aber der gegenüberliegende öffentliche Spielplatz. In den Gebäuden sind Ball- oder Fangspiele generell verboten.

 

6) In den Regenpausen bleiben die Schülerinnen und Schüler auf den Fluren oder unter den überdachten Außenbereichen. Die Regenpause wird durch ein verlängertes Gongzeichen angezeigt.

 

7) Während der Pausen und Freistunden sollen sich die Schülerinnen und Schüler so verhalten, dass andere Klassen nicht gestört werden.

 

8) Während der Mittagspause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe nur im Erdgeschoss aufhalten. Davon ausgenommen sind Kunst- und Verwaltungsbereich.

 

Verhalten im Schulgelände

 

1) Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeiten und Pausen von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 9 nicht ohne Genehmigung verlassen werden.

 

2) Jede/r hat sich so zu verhalten, dass sie/er weder sich noch andere in Gefahr bringt oder in irgendeiner Weise verletzt. Das Mitbringen von Waffen (z.B. feststehenden Messern, Reizgas, Wurfgeschossen) ist verboten. Spiele, durch die Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet werden, sind untersagt.

 

3) Jede/r Schüler/in achtet auf Ordnung und Sauberkeit nicht nur am eigenen Platz im Klassenzimmer, sondern auch

- in den Fachräumen

- in den Gängen

- auf dem Pausengelände

- in den Toiletten

und stellt sie gegebenenfalls wieder her. Verursachte oder beobachtete Schäden sind sofort bei den Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden. Darüber hinaus sind die Klassen bzw. Kurse im Wechsel für eine Zwischenreinigung der Treppenhäuser und der Flurbereiche verantwortlich.

 

4) Das Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern ist zu respektieren.

 

5) Die Benutzung der Bibliothek ist durch eine am Bibliothekseingang ausgehängte Ordnung geregelt. Verstöße können zu einem befristeten oder dauernden Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung führen.

 

6) Ein Aufenthaltsraum neben dem Mehrzweckraum steht den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

 

7) Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

8) Die Cafeteria ist Speise- und nicht Daueraufenthaltsraum. Alle Gäste der Cafeteria sind dazu angehalten, Pommes frites, offene Getränke und alles, was gerne auf dem Boden landet, in der Regel an den Tischen einzunehmen. Missgeschicke unterwegs sind selbst und sofort zu beseitigen. Außerhalb der Cafeteria ist der Verzehr der oben erwähnten Speisen verboten.

 

9) Alle von den Schüler/innen mitgebrachten Handys und andere Bild- und Tonträger haben inklusive Zubehör auf dem gesamten Schulgelände unsichtbar und ausgeschaltet zu sein. Nur das Musikhören über Kopfhörer ist in Freistunden an von der Schulleitung dafür benannten Orten gestattet.

Bei Verstoß gegen dieses Gebot werden die Geräte abgenommen und ausschließlich den Eltern wieder ausgehändigt.

 

 

Stand: 30.06.2011 gez. Dr. H. Sewerin, OStD.