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Nassauischer_Zentralstudienfonds

Der  Nassauische Zentralstudienfonds ist heute eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vom Land Hessen lediglich verwaltet wird, also keine Zuwendungen aus dem Landeshaushalt erhält und seine Mittel selbst erwirtschaftet.

 

Finanzielle Unterstützung der Studierenden

Nassauische und heutige hessische Stipendiaten „nassauern“ im besten Sinne

Durch landesherrliches Edikt vom 29. März 1817 wird Studierenden aus Nassau aus Ermangelung einer eigenen Landesuniversität das Studium an der Universität Göttingen empfohlen und besonders gefördert. Studien späterer akademischer Staatsdiener werden bei tadellosem Betragen durch 12 Stipendien gefördert. Weiterhin wird durch Staatsvertrag mit dem Königreich Hannover die Einrichtung von Freitischstellen für nassauische Studenten an der Göttinger Mensa gefördert. Daraus ergab sich der studentische Spruch, „man wolle nassauern“, d.h. wenn man sich einen Freitisch nach nassauer Recht erschleichen wollte, der allerdings nur wirklichen nassauischen Landeskindern rechtmäßig zustand. 

Heute werden ca. 125 Stipendiaten aller Universitäten bei besonderer Studienleistung mit 1.000 Euro pro Semester unterstützt. Die Mittel dafür, die sich im Jahre 2006 dafür allein auf 250.000 EURO beliefen, erwirtschaftet der Nassauische Zentralstudienfonds durch eigenen Grund- und Waldbesitz. Die Verwaltung des Zentralstudienfonds erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt, die vermögenswirtschaftliche Aufsicht obliegt dem Hessischen Kultusminister.

 

ABITURIENTEN aufgepasst:

Der Nassauische Zentralstudienfonds zahlt 1.000 Euro pro Semester für Studenten/ Studentinnen, die im Bereich des ehem. Nassau geboren sind, wenn und soweit die unterhaltsverpflichteten Eltern ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Stipendienbeträge sind keine Darlehen, müssen also nach Ablauf des Studiums nicht zurückgezahlt werden.

 

Weitere Infos gibt es hier!