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Die unten angegebenen Informationen sind veraltet.
Diese Seite wird zur Zeit überarbeitet.
Wenden Sie sich bitte an die Studienleiterin Frau S. Buse-Stephan.
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Informationen zum Kurssystem der Qualifikationsphase (12/13)
Stand: Schuljahr 2004/2005
Diese Kurzinformation enthält nur die wichtigsten Bestimmungen. Genaueres Studium der Prüfungsordnung, des Kursverzeichnisses und regelmäßige Teilnahme an den Informationen durch die Studienleiterin wird dringend empfohlen.
Die wichtigsten Verordnungen
- Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998, zuletzt geändert durch VO vom 13. Mai 2004
Verweildauer
Der Schüler/die Schülerin darf die Oberstufe ( 11 bis 13 ) einschließlich Prüfungshalbjahr höchstens 4 Jahre besuchen.
Zusammenfassung der Fächer in Aufgabenfelder
Aufgabenfeld I |
Deutsch, |
Aufgabenfeld II |
Politik und Wirtschaft, |
Aufgabenfeld III |
Mathematik, |
|
Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, jedoch in der gesamten Oberstufe Pflichtfach. |
Wahl der Leistungsfächer
Jeder Schüler/jede Schülerin muss 2 Leistungsfächer wählen, wovon eines entweder eine fortgeführte Fremdsprache (ab Klasse 5 oder 7) oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein muss.
Als Leistungsfach kann nur ein Fach gewählt werden, in dem der Schüler/die Schülerin Unterricht in der gesamten Stufe 11 hatte und am Ende der 11 mindestens 5 Punkte erreichte.
Die Leistungskurse werden in der Qualifikationsphase zweifach gewertet (Ausnahme: Kurse im Prüfungshalbjahr, vgl. 10).
Fremdsprachenregelung
Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe (als Realschüler) nur in der Pflichtfremdsprache unterrichtet wurden, müssen die 2. Pflichtfremdsprache durchgängig von Jahrgangstufe 11 - 13 besuchen und mindestens einen Kurs (Prüfungshalbjahr oder das Halbjahr davor) in die Gesamtqualifikation einbringen. Die weitere Pflichtfremdsprache ersetzt nicht die Verpflichtungen in der 2. Fremdsprache.
Pflichtkurse
Dazu gehören auch Kurse, die nur besucht, nicht jedoch unbedingt gewertet werden müssen; Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht besucht und verhindern die Zulassung zum Abitur bzw. das Bestehen des Abiturs.
Themen - oder inhaltsgleiche Kurse können nur einmal wiederholt werden; anrechenbar ist nur der Wiederholungskurs (besonders wichtig bei der Verlängerung der Verweildauer und in Sport).
Im Prüfungshalbjahr kann kein Fach neu begonnen oder nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen werden.


