Informationen zum Kurssystem der Qualifikationsphase (12/13)
Stand: Schuljahr 2010/2011
Diese Kursinformation enthält nur die wichtigsten Bestimmungen. Genaueres Studium der Prüfungsordnung, des Kursverzeichnisses und regelmäßige Teilnahme an den Informationen durch die Studienleiterin wird dringend empfohlen.
Die wichtigsten Verordnungen
- Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009
Verweildauer
Der Schüler/die Schülerin darf die Oberstufe ( E1 - Q4 ) einschließlich Prüfungshalbjahr höchstens 4 Jahre besuchen.
Zusammenfassung der Fächer in Aufgabenfelder
Aufgabenfeld I |
Deutsch, |
Aufgabenfeld II |
Politik und Wirtschaft, |
Aufgabenfeld III |
Mathematik, |
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Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, jedoch in der gesamten Oberstufe Pflichtfach. |
Wahl der Leistungsfächer
Jede Schülerin/jeder Schüler wählt für die gesamte Qualifikationsphase 2 Leistungsfächer.
- Ein Leistungsfach muss eine fortgeführte Fremdsprache (1. oder 2. Fremdsprache) oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein, das andere ist dann frei wählbar.
- Als Leistungsfach kann nur ein Fach gewählt werden, in dem die Schülerin/der Schüler Unterricht in der gesamten Einführungsphase hatte und am Ende von E2 mindestens 5 Punkte erreichte.
- Die Leistungskurse werden in der Qualifikationsphase zweifach gewertet.
Wahl der Grundkursfächer
Zusammen mit den Leistungskursen müssen entsprechend den Pflichtbelegungen (siehe Anlage 1) die Grundkurse gewählt werden. In der Regel sind dies 8 Grund-kurse pro Halbjahr.
- Die Einwahl in die Grundkurse erfolgt mindestens für die Dauer der Stufe 12.
- Mit null Punkten bewertete Kurse gelten als nicht besucht und können nicht zur Erfüllung der Belegverpflichtung herangezogen werden. (Achtung: Falls es sich um eine einzubringende Leistung handelt, bitte sofort Kontakt zur Studienleiterin aufnehmen. Evtl. muss wiederholt oder die Schule verlassen werden.)
- Im Prüfungshalbjahr kann kein Fach neu begonnen oder nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen werden.
Fremdsprachenregelung
Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe (als Realschüler) nur in der Pflichtfremdsprache unterrichtet wurden, müssen die 2. Pflichtfremdsprache durchgängig von E1 - Q4 besuchen und mindestens einen Kurs (Prüfungshalbjahr oder das Halbjahr davor) in die Gesamtqualifikation einbringen. Die weitere Pflichtfremdsprache ersetzt nicht die Verpflichtungen in der 2. Fremdsprache.


