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Die Abiturprüfung

Prüfungsfächer (allgemein)

  • 3 schriftliche Prüfungen: Die beiden Leistungsfächer und ein drittes Fach. Hierbei gilt, dass durch diese Prüfungen 2 Aufgabenfelder abgedeckt werden müssen.
  • 2 mündliche Prüfungen: Viertes und fünftes Prüfungsfach. Das 5. Prüfungsfach kann eine Präsentation (medienunterstützes Referat mit 4-wöchiger Bearbeitungszeit) oder eine besondere Lernleistung (Jahresarbeit) sein.

Alle 5 Prüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken.

Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein.

Wird durch eine schriftliche Prüfung eines der drei Aufgabenfelder nicht erfasst, so muss das Fach der mündlichen Prüfung aus diesem Aufgabenfeld gewählt werden. Sport kann nur 4. (mündliches) Abiturprüfungsfach sein, wenn durch die schriftliche Abiturprüfung bereits alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind.

Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, das kontinuierlich ab E1 besucht wurde

(Ausnahme: Auslandsfahrer).

Das 5. Prüfungsfach

Das 5. Prüfungsfach kann durch eine weitere mündliche Prüfung, eine Präsentation oder das Einbringen einer besonderen Lernleistung abgedeckt werden,

Präsentation

  • Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag (15’) mit anschließendem Kolloquium (15’).
  • Mögliche Bestandteile sind beispielsweise naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen.
  • Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in einem vom Schüler gewählten Fach haben.
  • Wird eine Präsentation als 5. Prüfungsfach gewählt , so ist dies mit der Meldung zum Abitur anzugeben.
  • Die Aufgabenstellung zur Präsentation erhält der Schüler/die Schülerin am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung.
  • Bearbeitungszeit: mindestens 4 Schulwochen
  • Über den geplanten Ablauf der Präsentation ist eine schriftliche Dokumentation auszuarbeiten und bei dem Prüfer oder der Prüferin spätestens eine Woche vor dem Kolloquium abzuliefern.
  • Kolloquium:
  • Für das Kolloquium gelten dieselben Bedingungen wie für die mündlichen Prüfungen. ( Sie werden von den Fachausschüssen durchgeführt, wobei jeder Teilnehmer zu Zwischenfragen oder ergänzenden Fragen berechtigt ist.)
  • Bei der Präsentation ist auf den angemessenen Umgang mit den gewählten Medien zu achten.

Besondere Lernleistung

  • Schülerinnen und Schüler und können im Rahmen des 5. Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung einbringen.
  • Die Leistung ist im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren zu erbringen und schriftlich zu dokumentieren (z.B. ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb oder eine Jahresarbeit).
  • Voraussetzung: keine anderweitige Anrechnung
  • Der Schüler oder die Schülerin, der oder die eine besondere Lernleistung erbringen will, beantragt dies spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit Angabe der betreuenden Lehrkraft nach deren Zustimmung.
  • Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht im Rahmen der Meldung zum Abitur widerrufen werden.
  • Die Vorlage der schriftlichen Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfung abzugeben.
  • Die Bewertung und Beurteilung der schriftlichen Ausarbeitung erfolgt durch die betreuende Lehrkraft und eine weitere Lehrkraft, die vom Schulleiter oder der Schulleiterin bestimmt wird.
  • Kolloquium (Gäste können vom Schulleiter oder der Schulleiterin eingeladen werden):
  • Das Kolloquium findet in der Regel spätestens acht Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung und nicht während der Zeit des mündlichen Abiturs statt.
  • Darstellung und Erläuterung der Ergebnisse der besonderen Lernleistung und Beantwortung von Fragen (20’)
  • Dauer: ca. 20 Minuten
  • Durchführung des Kolloquiums und Festlegung der Gesamtbewertung durch den Fachausschuss (die betreuende Lehrkraft, die vom Schulleiter oder der Schulleiterin bestimmte Lehrkraft (Protokoll) und die zuständige Fachbe-reichsleiterin oder den zuständigen Fachbereichsleiter).
  • Bei unterschiedlichen Beurteilungen entscheidet - wie bei der mündlichen Prü-fung auch - die oder der Vorsitzende.

Meldung zum Abitur

Die Meldung zum Abitur erfolgt mit der Zeugnisausgabe von Q3

 

Bis zur Meldung zur Abiturprüfung dürfen höchstens 2 Leistungskurse und 6 zu wertende Grundkurse mit weniger als 5 Punkten (Leistungskurse: 10 Punkte der zweifachen Wertung) beurteilt worden sein.

Berechnung der Gesamtqualifikation

(Addition von Prüfungs- und Kursergebnissen zu einer Gesamtpunktzahl, aus der die Durchschnittsnote errechnet wird):

 

Insgesamt können 840 Punkte erreicht werden:

Erster Teil:

höchstens 240 Punkte, mindestens 80 Punkte,

 

8 Leistungskurse (4 je Leistungsfach), von denen

 

4 mit mindestens je 10 Punkten (zweifache Wertung) abgeschlossen sein müssen

Bei wiederholten Halbjahren:

Hat eine Schülerin/ein Schüler vor der Meldung zur Prüfung mehr als 3 Halbjahre die Qualifikationsphase besucht, so werden die Ergebnisse des zweiten Durchgangs gewertet.

 

Zweiter Teil:

24 Grundkurse: höchstens 360 Punkte, mindestens 120 Punkte. 18 Grundkurse müssen mit mindestens je 5 Punkten abgeschlossen werden,

 

 

Dritter Teil

Der dritte Teil der Gesamtqualifikation besteht aus 5 Prüfungen (3 schriftliche, 2 mündliche), die vierfach gewertet werden. Abiturprüfung in 5 Fächern: höchstens 300 Punkte, mindestens 100 Punkte: In 3 von 5 Abiturprüfungen müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden, wovon nur eine ein Leistungskursergebnis sein darf.

 

Keine Abiturprüfung darf mit null Punkten bewertet sein! (Evtl. werden bei Minderleistung in der schriftlichen Prüfung zusätzlich mündliche Prüfungen in diesen Fächern nötig.)

Bearbeitungszeit im schriftlichen Abitur

Leistungsfächer: 4 Zeitstunden.

Drittes Fach: 3 Zeitstunden.

Versäumnis, Verweigerung

Versäumt (Selbstverschulden) oder verweigert ein Schüler/eine Schülerin eine schriftliche oder mündliche Prüfung, so gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden.

Nichtbestehen/Wiederholung

Wer die Abiturprüfung nicht besteht, kann sie i.d.R. einmal - nach 1 Jahr -wiederholen. (Wiederholung eines Schuljahres und der gesamten schriftlichen und mündlichen Prüfung).

(nach oben)

Fachhochschulreife

Frühestens nach Ende von Q2 können die Voraussetzungen des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt werden.

 

Fachhochschulreifebedingungen:

Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhält, wenn in 2 Halbjahren (mindestens Q1 + Q2 besucht) folgende Leistungen erbracht sind:

 

  • in beiden Leistungsfächern mindestens 20 Pkt. der einfachen Wertung erreicht wurden (mindestens 2 Kurse positiv).
  • in 11 Grundkursen mindestens 55 Pkt. erreicht wurden, wobei mindestens 7 Kurse positiv sein müssen.

Unter den Fächern (LK + GK) müssen sein: je 2 in Deutsch, Fremdsprache, Powi oder Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaft.

 

Nach der Abmeldung verlässt der Schüler/die Schülerin die Schule mit dem Abgangszeugnis, das den (evtl. erreichten) schulischen Teil der Fachhochschulreife ausweist.

 

Im Anschluss ist ein praktisches Jahr in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige Lehre oder ein soziales Jahr zu absolvieren. Der abgeleistete Wehr- und Zivildienst kann bis zu 6 Monaten angerechnet werden.

Bei Vorlage des Nachweises einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erhält der Schüler/die Schülerin die endgültige Fachhochschulreife, die zum Studium an den Fachhochschulen berechtigt. In vielen Universitäten eröffnet es zudem die Möglichkeit bis zum Abschluss des Bachelor zu studieren.

 

Externe Verweise

Oberstufen- & Abiturverordnung des Hess. Kultusministerium